Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit dieser Bestimmungen
(1) Die „CSR j&c GmbH“ (im nachfolgenden: Anbieterin) übernimmt im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien für Unternehmer (im nachfolgenden: Auftraggeber) die Platzierung von Werbeflächen in den Online Angeboten der Anbieterin für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum.
(2) Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Dem Vertragsschluss liegt neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gültige Preisliste (abrufbar unter: https://www.csr-jobs.de/fur-arbeitgeber) zu Grunde.
(4) Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin diesen schriftlich zustimmt.
(5) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen der Anbieterin und dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme.
Der Auftraggeber gibt sein Angebot durch die elektronische Übermittlung von Anzeigentexten, Grafiken oder Werbebannern auf der Internetseite der Anbieterin ab. Das vom Auftraggeber abgegebene Angebot gilt bis zu einer Annahmeerklärung, längstens jedoch für fünf Arbeitstage. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
(2) Die Anbieterin nimmt das Vertragsangebot durch das Hochladen der Anzeige, spätestens durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung an, ohne dass es gem. § 151 BGB einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
(3) Die Anbieterin behält sich eine Zurückweisung des Angebots vor, und zwar insbesondere, wenn die Anzeige aus technischer Sicht nicht realisierbar ist oder wenn die betreffende Anzeige gegen das Gesetz, behördliche Bestimmungen und Vorgaben oder gegen die guten Sitten verstößt.
(4) Die Anzeige kann je nach Auftrag aus Bildern und Texten, aus Tonfolge/n oder bewegten Bildern, aus einer Werbegrafik oder einem sogenannten Werbebanner bestehen. Die Insertion kann aber auch aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse (URL) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftragsgebers liegen.
(5) Die notwendigen Werbemittel müssen der Anbieterin spätestens 72 Stunden vor Beginn des gewünschten Erscheinungsdatums vorliegen. Die Anbieterin behält es sich vor, das Erscheinungsdatum der Anzeige im Falle einer verspäteten Übermittlung zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Zustimmung zu der verspäteten Veröffentlichung gilt als stillschweigend vereinbart, soweit der Auftraggeber dieser nicht innerhalb einer Frist von 2 Tagen – nach Erhalt der Mitteilung über die verspätete Veröffentlichung und einen Hinweis auf die möglichen Folgen - ausdrücklich widerspricht.
(6) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Hochladen der vereinbarten Anzeige und endet nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraumes automatisch.
(7) Der Anbieterin steht auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht zu, wenn festgestellt wird, dass die vereinbarte Leistung nicht mit den bestehenden technischen Mitteln realisiert werden kann. Ein Rücktrittsrecht gilt auch dann als vereinbart, wenn nachträglich festgestellt wird, dass der veröffentlichte Inhalt gegen bestehende Gesetze verstößt. Im Falle eines Gesetzesverstoßes behält sich die Anbieterin auch eine Sperrung der Anzeige vor. In den Fällen eines Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben (§ 346 BGB).
(8) Für die rechtzeitige, vollständige und geeignete Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung der Anzeigetexte, Grafiken oder Werbebanner ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Für die Leistungen der Anbieterin entstehen Kosten auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die bei Buchung der Leistung jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote für Sammelinserate sowie etwaige Rabatte erfolgen ausschließlich auf Anfrage und schriftlich durch die Anbieterin.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Anbieterin innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs bei der Anbieterin. Die Abrechnung der Leistungen der Anbieterin erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum vorab.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber ab dem Tag, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt, in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Fristsetzung durch die Anbieterin bedarf.
(4) Die Anbieterin ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Auftraggeber sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat. Ein Leistungsverweigerungsrecht der Anbieterin besteht auch, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der Anbieterin durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird.
§ 4 Schutzrechte
(1) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte der Anbieterin können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen.
(2) Jegliche Nutzung der in § 4 Absatz 1 genannten Inhalte außerhalb des Portals www.csr-jobs.de bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten und sonstigen Schriftwerken, die von der Anbieterin überarbeitet oder erstellt wurden.
(3) Der Auftraggeber überträgt der Anbieterin die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte zur Nutzung der Anzeige und ihrer Bestandteile in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Anzeigenauftrages notwendigen Umfang. Die genannten Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(4) Der Auftraggeber haftet dafür, dass im Zusammenhang mit der Übermittlung seiner Inhalte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
§ 5 Haftung
(1) Die Anbieterin überprüft die Anzeigen des Auftraggebers nicht auf dessen rechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigen und stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Auftraggeber haftet für die technische Mangelfreiheit des übergebenen Materials. Dies betrifft insbesondere die Virenfreiheit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen die Anbieterin wegen technischer Mängel erheben, und alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten, wenn und soweit die Innanspruchnahme auf Gründen beruht, welche der Auftraggeber zu vertreten oder zu verschulden hat.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund einer Verletzung der in § 4 genannten Schutzrechte gegen die Anbieterin erheben und alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten, wenn und soweit die Innanspruchnahme auf Schutzrechtsverletzungen beruht, welche der Auftraggeber zu vertreten oder zu verschulden hat.
(4) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 6 Gewährleistung und Rügeobliegenheit
(1) Die Anbieterin ist bemüht, ihre Dienste mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu betreiben.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern).
(2) Fällt die Durchführung des Anzeigenauftrages aus Gründen aus, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Serverausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
(3) Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der Leistungen der Anbieterin zu überwachen und Mängel unverzüglich in Schriftform zu rügen. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.
§ 8 Vertragsänderungen
(1) Die Anbieterin behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen.
(2) Die Anbieterin wird den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat die Anbieterin ein außerordentliches Kündigungsrecht. Schweigt der Auftraggeber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt.
(3) Die Anbieterin wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für Verpflichtungen aus Verträgen, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, ist Köln.
(2) Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, Köln vereinbart.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: November 2014